Die Generalversammlung der AJEFA setzt sich aus aktiven Mitgliedern, Partnern, Spendern und Ehrenmitgliedern zusammen. Der Vorstand und der Verwaltungsrat, die von den Eltern gewählt und repräsentiert werden, treffen die für den reibungslosen Ablauf notwendigen Entscheidungen.

Sie setzt sich aus aktiven Mitgliedern, Partnern, Spendern und Ehrenmitgliedern zusammen. Sie tritt mindestens einmal im Jahr, spätestens Ende März, auf Einladung des Präsidenten zusammen.

Der Verwaltungsrat besteht aus neun bis sechzehn Personen. Die Mitglieder werden für zwei Jahre gewählt. Jedes Jahr sind mindestens sieben Stellen neu zu besetzen. Sie treffen sich auf Einladung des Präsidenten einmal im Monat.

Ein Vorsitzender, sein Stellvertreter, ein Sekretär, der Schatzmeister und der ausscheidende Vorsitzende bilden den Vorstand. Sie arbeiten ehrenamtlich und werden von den Mitgliedern des Verwaltungsrats nach jeder Neubesetzung des Verwaltungsrats aus dessen Mitte gewählt.

Der Verantwortliche für Verwaltung und Buchhaltung wird vom Verwaltungsrat ernannt. Unter der Leitung des Präsidenten sorgt er für die Umsetzung der gefassten Beschlüsse, erstellt zusammen mit dem Schatzmeister und eventuell anderen Vorstandsmitgliedern den Entwurf des allgemeinen Haushaltsplans und überwacht die Ausführung des Jahreshaushalts. Er nimmt von Amts wegen mit beratender Stimme an den Sitzungen des Verwaltungsrats und des Vorstands teil.

Der Generaldirektor, der vom Verwaltungsrat ernannt wird, ist für die allgemeine Leitung des Unterrichts zuständig, koordiniert die pädagogischen Aktivitäten und sorgt für die Kohärenz des pädagogischen Projekts. Er nimmt von Amts wegen mit beratender Stimme an den Sitzungen des Verwaltungsrats und des Vorstands teil.

Der Strukturleiter leitet einen Kindergarten und verwaltet das tägliche Leben seiner Struktur.